Leistungen

 

Unsere Leistungen

Unsere Devise ist: „Wer rastet, der rostet!“

Grundpflege

  • Teil- und Ganzkörperwäsche
  • An- und Auskleiden
  • Rasieren
  • Lagern/Mobilisierung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
  • und vieles mehr
weitere Leistungen
  • Komplette Grundpflege Pflegegrad 2-5
  • Kostenlose personelle Unterstützung bei Pflegeeinstufungen
  • Beratung bei Demenz, allgemeine Betreuung, Begleitung
  • Stundenbetreuung
  • Vermittlung/Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln und vieles mehr

Verhinderungspflege

  • bei Abwesenheit oder Verhinderung der Pflegeperson
  • dies kann stundenweise stattfinden
  • aber auch tageweise
  • bis zu einem Betrag, der durch Pflegekassen vorgegeben ist

Behandlungspflege

gem. ärztlicher Anordnung und vorbehaltlich der Genehmigung seitens der Kassen

  • Blutdruck messen
  • Medikamentengabe und überwachen
  • Dekubitusbehandlung und -versorgung
  • Wundverbände anlegen und wechseln
  • Kompressionsstrümpfe/-verbände anziehen/anlegen bzw. ausziehen/wechseln
  • und vieles mehr
weitere Leistungen
  • Injektionen aller Art
  • Diabetes
  • Infusionen
  • Gabe von Augensalben und Tropfen
  • Kontrolle Vitalfunktion
  • PEG- und Sondenernährung
  • Katheter- und Stomapflege und vieles mehr

Abrechnung

Bei ärztlichen verordneten Pflegetätigkeiten, sogenannter
Behandlungspflege, erfolgt bei Kassenpatienten eine direkte Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse (vorbehaltlich der Genehmigung durch selbige)

Leistungen der Grundpflege werden je nach Pflegegrad bis zur Budgetgrenze mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet.

Leistungen der Verhinderungspflege müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden (Zeitraum), so kann diese auch abgerechnet werden.

Die Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00€, kann der Pflegedienst oder eine zugelassene Betreuungsperson für körperbezogene Pflegemaßnahmen (PG1), hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung verwenden und abrechnen.

Hauswirtschaftliche Leistungen

  • kann über SGB XI §45b erbracht werden (in 1min-, 5min- oder 1h-Takt)
  • auch in der Verhinderungspflege
  • und über SGB V, je Stunde (max. 3 Stunden)
  • Reinigung des üblichen Lebensbereiches
  • Einkäufe
weitere Leistungen
  • Unterstützung bei der Zubereitung der Mahlzeiten
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Vermitteln von Essen auf Rädern
  • Schlichtweg: „alles aus einer Hand“

Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

  • PG 1, keine Vorschrift -Sie haben das Recht, einmal im Jahr ein Beratungsgespräch zu erhalten
  • PG 2 und 3, 01.01. – 30.06. & 01.07. – 31.12. je ein Besuch
  • PG 4 und 5, 01.01. -31.03., 01.04. – 30.06., 01.07. – 30.09., 01.10. – 31.12., je ein Besuch

Dokumentation

STAMMBLATT / PFLEGEABLAUFPLANUNG/ BIOGRAFIE

Alle ermittelten Daten werden unter Berücksichtigung von Datenschutz und Schweigepflicht aufbewahrt.

Möchten Sie als Kunde unsere Leistungen in Anspruch nehmen, so wird ein Kostenvoranschlag und ein Pflegevertrag erstellt. Dieser Vertrag ist jederzeit durch Sie kündbar.

Die Pflegedokumentation besteht aus

Durchführungskontrolle SGB V –  SGB XI –  SGB XI § 45b

  • Pflegeberichte
  • Ärztlich angeordnete Maßnahmen
  • Kommunikation mit dem Arzt
  • Vitalzeichenkontrolle: RR / Puls
  • Blutzucker / Gewicht (BMI) / Medikamente / BTM / Insulin
  • Injektionen / Infusionsplan / VO
  • Risikomanagement
  • Beratung / Dekubitus / Sturz / Ernährung – Flüssigkeit / Schmerz
  • Demenz / Kontrakturen / Atmung
  • Ernährungszustand
  • Mobilität / Miktionsprotokoll / Ausscheidung
  • Wundversorgung / Ulcus
  • Wunderfassung / Wundverlauf / Wundbericht
  • Beschwerdemanagement / Überleitungsbogen / Hilfsmittel / Krankenhausbericht / Schlüsselübergabe / Betreuung – Urkunde – Ausweis
  • Anamnese / Pflegeplanung
  • Flyer und Visitenkarten